28.10.2020
Mobile Raumluftreiniger sind in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Zum Schutz vor infektiösen Aerosolen können mobile Raumluftreiniger zudem nur unter bestimmten Randbedingungen beitragen. Sie können die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster nicht ersetzen, wie sie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" fordern. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich.
Unternehmen und Einrichtungen, die mobile Raumluftreiniger beschaffen möchten, sollten nur geeignete Geräte auswählen. Eine einführende Information zum Thema finden Sie im Fachbeitrag der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARSCoV-2 (PDF, 541 kB, nicht barrierefrei) , eine weitergehende Hilfestellung für Anschaffung und Betrieb solcher Geräte in den Hinweise der DGUV zum ergänzenden Einsatz von Luftreinigern zum Infektionsschutz in der SARS-CoV-2-Epidemie.
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